Gefahrstoffe A-Z
Von Amalgam bis Zytostatika
Zu Amalgamabfällen zählen Inhalte aus Amalgamabscheidern, extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen, Stopfreste und Inhalte der Siebe aus Absauganlagen. Sie zählen zu den gefährlichen Abfällen und müssen nachweispflichtig entsorgt werden. (Abfallschlüsselnummer: AS 180110)
Patientenakten, die nicht mehr der Aufbewahrungspflicht unterliegen, gehören zu den nicht gefährlichen Abfällen. Da sie sensible Daten beinhalten, müssen sie nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in abgeschlossenen Behältern transportiert und gemäß geltender Bestimmung vernichtet werden. Wir schließen mit unseren Kunden hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 DS-GVO.
Abfälle, die wie Blei-Zinnfolien Blei enthalten, müssen fachgerecht entsorgt werden.
Desinfektionsmittel mit und ohne Alkohol gehören zu den gefährlichen Abfällen und müssen fachgerecht und nachweispflichtig entsorgt werden. Idealerweise im Originalbehälter, da dieser die richtige Deklaration trägt und hinsichtlich seiner Materialeigenschaften geeignet ist.
Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis müssen in hierfür zugelassenen, verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer: AS 090101)
Fixierbäder müssen in hierfür zugelassenen, verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer: AS 090104)
Gipsmodelle sind in der Regel mit personenbezogenen Angaben versehen und müssen daher gemäß DSGVO vernichtet werden. Sammlung und Transport in dicht verschließbarem Behälter, bereitgestellt durch Enviro.
Händedesinfektionsmittel mit brennbaren Inhalten müssen in hierfür zugelassenen, verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Die Entsorgung erfolgt gegen Nachweis. Gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer: AS 070104)
Spitze und scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, gelagert und transportiert werden. Geeignete Behälter bekommen sie bei der Enviro. (Abfallschlüsselnummer: AS 180101 / AS 180201)
Abfälle mit Amalgamanhaftungen oder quecksilberhaltigem Inhalt (z. B. Amalgamkapseln) sind als gefährliche Abfälle eingestuft und müssen nachweispflichtig entsorgt werden. Die Quecksilberlegierung, aus der eine Amalgamfüllung besteht, zählt ebenfalls zu den Amalgamabfällen. (Abfallschlüsselnummer: AS 180110)
Je nach Zusammensetzung zählen Reinigungsmittel zu den gefährlichen (AS 180106 / AS 180205) oder nicht gefährlichen (AS 180107 / AS 180206) Abfällen. Enviro hilft bei der Abklärung. Lagerung und Transport in sicheren Behältnissen und gut belüfteten Räumen.
Gefährliche Labor- und Chemikalienabfälle müssen in hierfür zugelassenen, verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Lagerräume ausreichend belüftet sind. Als gefährlichen Abfall entsorgen. (Abfallschlüsselnummer: AS 180106 / AS 180205)
Spitze und scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, gelagert und transportiert werden. Geeignete Behälter bekommen sie bei der Enviro. (Abfallschlüsselnummer: AS 180101 / AS 180201)
Zähne mit Amalgamfüllung zählen zu Amalgamabfällen. Sie müssen gesondert gesammelt und als Amalgamabfall entsorgt werden. (Abfallschlüsselnummer: AS 180110)